Ende letzter Woche ist publik geworden: der Bundesrat möchte in der Verordnung zum neuen Nachrichtendienstgesetz die Schutzfristen des Bundes für Akten des Nachrichtendienstgesetzes von 50 auf 80 Jahre erhöhen. Was bedeutet das für Historikerinnen und Historiker? Der etü fragte bei Georg Kreis nach, dem Mann, der in der Fichen-Affäre an vorderster Front gegen die Aktenvernichtung kämpfte.